Bearbeitungsdauer von Fällen für die Kfz-Haftpflichtversicherung

Immer wieder kommt es zu – berechtigten – Rückfragen, wenn drei Wochen nach dem Anspruchsschreiben an den gegnerischen Haftpflichtversicherer der Unfallschaden noch nicht reguliert ist. Doch: Welche Bearbeitungsdauer muss einem Kfz-Haftpflichtversicherer eigentlich eingeräumt werden?
Grundsätzlich machen wir Schadenersatzansprüche unserer Mandanten unverzüglich, in der Regel am Tage unserer Beauftragung, unter kurzer Fristsetzung geltend. Doch nicht immer reguliert die Versicherung auch innerhalb dieser Frist. Dann stellt sich die Frage, welcher Bearbeitungszeitraum angemessen ist.
Prüfungszeitraum der Kfz-Haftpflichtversicherer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen
Einem Kfz-Haftpflichtversicherer ist – auch in einfach gelagerten Fällen – eine angemessene Prüf- und Bearbeitungsdauer einzuräumen. Je komplexer der Unfallhergang und je umfangreicher die Schadenpositionen, desto mehr Zeit muss dem Versicherer eingeräumt werden. In der Rechtsprechung wird die überwiegende Meinung vertreten, dass der Prüfungszeitraum vier bis sechs Wochen beträgt.
Deshalb zögern Sie nicht, uns unmittelbar nach einem Verkehrsunfall anzusprechen – auch, um keine kostbare Zeit zu verlieren.
Ihr Ansprechpartner:
Bürovorsteher (FH) Stefan Lüderitz-Ahrens
Leiter Forderungsmanagement
Telefon: 05331/9966-87
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